Corona und die Folgen: Drohen Nachforderungen vom Finanzamt wegen Kurzarbeit?

Mit dem Steuerbescheid 2020 könnte es für einige Empfänger böse Überraschungen geben, warnt die Stiftung Warentest. Denn Hilfszahlungen müssen meistens in der Steuererklärung abgerechnet werden. Mitunter droht eine steigende Steuerlast.

Die Corona-Hilfspakete der Bundesregierung haben vielen Menschen in Deutschland durch die Krise geholfen. Sicher kann man darüber streiten, ob jede Rettung in dieser Form nötig war oder ob nicht bestimmte Branchen mehr oder weniger Hilfe bedurft hätten.

Unstrittig ist allerdings, dass ein großer Teil der Hilfsleistungen im Rahmen der Steuererklärung abgerechnet wird. So müssen etwa Selbstständige die Soforthilfen als Betriebseinnahmen abrechnen, wodurch ihre Steuerlast mitunter steigen kann. Davor warnt die Stiftung Warentest und hat einige Ratschläge für Betroffene zusammengestellt: